Aktions-Schirmherr
Dennis Wilms:


"Die Kunst des Schenkens liegt darin, einem Menschen etwas zu geben, was er sich nicht kaufen kann!"

Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Obwohl wir inzwischen viel über eine gesunde Lebensführung wissen, fällt es uns im Alltag doch häufig schwer, dieses Wissen in die Tat umzusetzen. Bei den Gesundheitstagen im CITTI-PARK vom 19. bis 21. April 2012 werden wichtige Informationen und Ideen für gesundes Leben und Bewegung vorgestellt.

Zahlreiche Einrichtungen, darunter der Deutsche Diabetiker Bund– Landesverband Schleswig-Holstein, die Landesarbeitsgemeinschaft Herz und Kreislauf in Schleswig-Holstein e.V., der Verein Transplantationsbetroffene Schleswig-Holstein e.V., Your-Body – Der Profi für Rückenund Figur!, der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel, My Dance Center e.V., Your-Line – gut ernähren, einfachgesund leben, die Alzheimer Gesellschaft Kiel e.V., das Praxisnetz Kiel, die AOK Nord-West sowie das UKSH – Gesundheitsforum Kiel, stellen sich an Infoständen in der Mall vor und informieren und beraten die Besucher des CITTI-PARKs bei den schwierigsten Themen.

Ergänzt werden die Gesundheitstage durch vielfältige Vorträge, die im UKSH – Gesundheitsforum Kiel im CITTI-PARK gehalten werden.Unter anderem können die Besucher Näheres überdas Thema Organspende und die beschlossene Gesetzesänderung erfahren.

Schirmherr der Gesundheitstage ist der ARD-Moderator Dennis Wilms, der am 21. April um 12.45 Uhr auch im CITTI-PARK zu Gast sein wird. Für musikalische Unterhaltung sorgt an diesem Tag der Shanty-Chor „Luv& Lee“, der von 11 bis 12.30 Uhr Seemanslieder zum Besten geben wird. Darüber hinaus zeigen Tänzerinnen und Tänzer des My Dance Center e.V. von 13 bis 14 Uhr auf der Showbühne im Erdgeschoss der Mall ihr Können.

“Unser Verein hat unzählige Informationsgespräche geführt und Organspendeausweise verteilt. Die Gesundheitstage im CITTI-PARK Kiel sind ein voller Erfolg”, freut sich TbSH-Vorsitzender Günther Schulz über die Resonanz.

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Organspendezahlen: In neun von zehn Fällen entscheiden die Angehörigen über Organspende

Frankfurt am Main, 30. Januar 2012. In neun von zehn Todesfällen werden die Angehörigen derzeit über eine mögliche Organspende befragt, weil der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert hat. Dies bestätigen die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2011 der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Laut Umfragen geben zwar rund 20 Prozent der Deutschen an, einen Organspendeausweis zu besitzen – in der Realität im Krankenhaus sieht dies jedoch anders aus. Nur knapp sieben Prozent haben ihre Entscheidung zur Organspende schriftlich – zum Beispiel in einem Organspendeausweis – hinterlegt und damit zu Lebzeiten eine Entscheidung getroffen. Bei 27,6 Prozent war der mündliche Wille ausschlaggebend, bei 42,4 Prozent der mutmaßliche Wille. Bei insgesamt 24,4 Prozent der Fälle, die zu einer Zustimmung oder Ablehnung geführt haben, gab es keinen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Demnach ist die Ablehnungsrate mit über 40 Prozent am höchsten, wenn die Entscheidung alleine im Ermessen der Angehörigen liegt. Aus Unsicherheit, die falsche Entscheidung zu treffen, kommt es hier in vier von zehn Fällen zu einer Ablehnung der Organspende.

Diese Bitte um Entscheidung bedeutet für die Angehörigen die schwierigste Frage inmitten einer Situation von Trauer und Verzweiflung. Die Ärzte auf der Intensivstation werden in der Ausbildung meist nicht auf diese Gespräche vorbereitet, hinzukommen Arbeitsüberlastung und Zeitmangel der Mediziner. Die DSO bietet den Ärzten in den Krankenhäusern aus diesem Grund Unterstützung durch einen DSO-Koordinator an. Ein gemeinsames Gespräch mit dem behandelnden Arzt und dem DSO-Koordinator erleichtert es den Angehörigen, eine stabile Entscheidung zu treffen. Denn die Koordinatoren können die Familienmitglieder ausführlich und ohne Zeitdruck beraten und umfassende Informationen zur Organspende und Transplantation geben. Ziel des Gesprächs mit den Angehörigen des Verstorbenen ist es, die Familie bei der Entscheidungsfindung zu begleiten und zu einer stabilen Entscheidung für oder gegen Organspende zu kommen. Jede Entscheidung wird dabei akzeptiert.

„Es ist unerlässlich, die Koordinatoren und Ärzte gleichermaßen auf diese emotional belastende Situation vorzubereiten – vor allem im Sinne der Angehörigen, die in dieser schwierigen Situation nicht allein gelassen werden dürfen“, erklärt Prof. Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO. Aus diesem Grund schult die DSO in Zusammenarbeit ihre Koordinatoren zum Thema „Entscheidungsbegleitung für Angehörige (EfA)“ seit 2008 und bietet seit 2010 auch bundesweit Krankenhäusern Workshops zu diesem Thema an. Das Programm basiert auf Erfahrungen aus den USA zur Entwicklung der kommunikativen Fähigkeiten (bringing bad news) und berücksichtigt dabei die spezifische Situation der Angehörigen.

Die Begleitung der Angehörigen endet jedoch an diesem Punkt nicht. Weitere Möglichkeiten der Unterstützung werden vom DSO-Koordinator angeboten, etwa Kontaktmöglichkeiten bei auftretenden Fragen, anonymisierte Informationen über die Empfänger der Organe oder Angehörigentreffen.

Alle Zahlen aus dem Jahr 2011 sind vorläufige Zahlen.

 

Ansprechpartnerinnen:

Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation
Nadine Körner, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 69 677328 9400 oder -9411, Fax: + 49 69 677328 9409, E-Mail: presse@dso.de
Internet: www.dso.de und www.fuers-leben.de

Zur Kampagne

Unter dem Motto „ORGANPATEN werden“ hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine neue Kampagne zum Thema Organ- und Gewebespende entwickelt. Ziel ist es, die Zahl derer, die einen Organspendeausweis bei sich tragen, zu erhöhen.
Die Kampagne thematisiert die Kernfragen zur Organspende und regt zum Nachdenken an. Ein zentraler Bestandteil der Kampagne „ORGANPATEN werden“ ist eine bundesweite Informationstour. Sie macht Station in großen Einkaufszentren deutscher Großstädte und bei Großveranstaltungen, so auch in Flensburg.

Die Informationstour

Im Mittelpunkt der Informationstour stehen elektronische und mechanische Informationsstationen. Diese laden Besucherinnen und Besucher ein, sich dem Thema Organspende auf interaktive Art zu nähern.

Information

Viele Menschen sind nicht ausreichend informiert. Daher ist die Aktion darauf ausgelegt, mehr Wissen über Organ- und Gewebespende zu vermitteln.
Die Besucherinnen und Besucher können selbst entscheiden, zu welchen Fragen sie weitere Informationen wünschen und wie tief sie ins Detail gehen möchten.

 

Kommunikation

Organspende ist ein sehr persönliches Thema, das jeden Menschen betreffen kann und Fragen nach dem eigenen Tod aufwirft. Deshalb sind Gesprächsangebote vor Ort ein zentraler Bestandteil der BzgA-Kampagne.

Interaktion

Die einzelnen Stationen laden die Besucherinnen und Besucher ein, sich dem Thema Organspende auf spielerische Art zu nähern. Anhand attraktiver Module wird das Interesse geweckt.

Transplantation – Klar, jeder weiß, wie eine Organspende abläuft – wenigstens so ungefähr. Wer aber darf in Deutschland den Hirntod feststellen und in welchem Zeitrahmen? Wer ist befugt, Organe zu entnehmen? Was kostet eine Transplantation und gibt es Risikogruppen, die nicht spenden dürfen? Die Antworten hat Professor Günther Kirste von der Deutschen Stiftung Organspende (DOS).

 

Die Fragen stellte Maike Freund.

Wenn wir uns den Ablauf einer Organspende ansehen, dann steht an erster Stelle die Feststellung des Hirntods…

Günther Kirste: Die Richtlinien zur Festestellung des Hirntods, die von der Bundesärztekammer verabschiedet worden sind, sind so eindeutig und so gut, dass da überhaupt kein Zweifel bleiben kann. Es gibt Länder, bei denen das bei weitem nicht in der Eindeutigkeit geregelt ist wie in Deutschland.

Was ist es denn bei uns besser geregelt?

Kirste: In Deutschland ist festgelegt, dass die Hirnfunktion von erwachsenen Patienten zwei Mal im Abstand von zwölf Stunden untersucht werden muss. Die Engländer sagen, wir machen zwischen den beiden Untersuchungen eine gute Zigarettenlänge Pause. Und in vielen Ländern gibt es gar keine Festlegung. Das ist in Deutschland ganz anders. Es gibt festgelegte technische Untersuchungen wie das EEG, die als absolut sicher gelten. Die Hirntodrichtlinie sagt auch, dass es nicht nur auf die Feststellung des Ausfalls der Hirnfunktion ankommt, sondern – und das ist ein ganz wichtiger Punkt – auf die Irreversibilität, also dass man eindeutig beweisen kann, dass es keine Möglichkeit gibt, irgendetwas an medizinischen Maßnahmen zu ergreifen, die den Zustand wieder verbessern. Das alles ist in Deutschland ganz klar geregelt.

Darf denn jeder Arzt in einem Krankenhaus den Hirntod feststellen?

Kirste: Nein. Auch das ist in Deutschland ganz genau geregelt. Das müssen Ärzte sein, die in dieser Durchführung Erfahrung haben. Das kann nicht jeder Arzt.

„Wir schicken also das Taxi,
damit der Arzt zum entsprechenden
Krankenhaus fahren kann“

Aber es wird nicht extern jemand gerufen?

Kirste: Doch, gelegentlich schon. Wenn am Wochenende in einem Krankenhaus nur ein Arzt da ist, der die erforderliche Qualifikation hat, werden wir gebeten, einen weiteren Arzt hinzuholen. Wir sind aber nur in die Organisation eingebunden, nicht in die Tätigkeit. Wir schicken also das Taxi, damit der Arzt zum entsprechenden Krankenhaus fahren kann.

Wurde der Hirntod festgestellt, werden Gespräche mit Angehörigen geführt. Wie viel Zeit steht dafür zur Verfügung?

Kirste: Das Gespräch nimmt ein bis zwei Stunden in Anspruch. Eine so schwierige Entscheidung darf auch nicht unter Druck gefällt werden. Idealerweise sollte es in einer entsprechenden Gesprächsatmosphäre stattfinden und frühzeitige Begleitung schon während der Intensivphase durch einen Koordinator der DSO eingeleitet werden. Auf dieser Grundlage der Betreuung kann man ein solches Gespräch sehr gut einleiten.

Wie lange haben die Angehörigen dann Zeit, sich zu entscheiden?

Kirste: Das hängt natürlich vom Einzelfall ab. Es gibt Fälle, die kreislaufinstabil sind, weil schwerere zusätzliche Verletzungen vorliegen, dann ist die Zeit knapper. Aber auf jeden Fall bleibt Zeit, um den Angehörigen genügend Bedenkzeit einzuräumen.

„Es gibt eine permanente Diskussion,
ob nun der Faktor Erfolgsaussicht stärker zu bewerten
ist oder die Dringlichkeit“

Wie geht es weiter?

Kirste: Wenn die Angehörigen zugestimmt haben, klärt unser Koordinator, welche Organe überhaupt in Frage kommen. Hatte ein Spender beispielsweise vor einem halben Jahr einen Herzinfarkt, kommt eine Herzspende nicht in Frage. Der Koordinator klärt also die Qualität der einzelnen Organe. Dazu werden noch einmal medizinische Untersuchungen notwendig, zum Beispiel Ultraschall, Laboruntersuchung bis hin zu einer eventuellen Herz-Kranz-Untersuchung, je nachdem, was notwendig ist. Dann werden diese Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden gemeldet. Es kann sein, dass das Herz nach Berlin geht und die Nieren nach Rotterdam und Hamburg. Unserer Aufgabe ist es, ein Team von Entnahmechirurgen zu organisieren, das die Operationen bei den Spendern durchführt.

Wer darf die Organe entnehmen?

Kirste: Nur Chirurgen, die einen entsprechenden Qualifikationsnachweis haben auch das ist in Deutschland durch eine Richtlinie der Bundesärztekammer genau geregelt. Wir haben insgesamt knapp 800 Chirurgen unter Vertrag, in jeder Region mindestens zwei Teams unter Rufbereitschaft. Die rufen wir an und sorgen zur Not auch für ein Taxi oder Flugzeug, um sie vor Ort zu bringen.

Wer ein Organ bekommt, entscheidet Eurotransplant. Wie wird konkret entschieden, wer ein Organ bekommt? Im Gesetz steht nach Notwendigkeit und Erfolgsaussichten.

Kirste: Das ist sehr schwierig. Denn Erfolgsaussichten und Dringlichkeiten widersprechen sich durchaus. Also gibt es eine permanente Diskussion, ob nun der Faktor Erfolgsaussicht stärker zu bewerten ist oder die Dringlichkeit. Es gib so kranke Menschen, die so dringlich ein Organ brauchen, dass ihre Erfolgsaussicht miserabel ist. Also muss eine Balance zwischen beiden Anforderungen gefunden werden.

„Man hat aber festgelegt, dass jemand
erst dann auf die Warteliste zur Lebertransplantation darf, wenn er nachweislich ein halbes Jahr abstinent ist“

Gibt es Kriterien, die mich auf der Liste zurückwerfen?

Kirste: Ja. Angenommen sie sind für eine Lebertransplantation angemeldet und es geht Ihnen gerade hundsmiserabel. Auf einmal aber greift aus irgendwelchen Gründen eine Therapie, ihre Leberfunktion verbessert sich wieder, dann rutschen Sie sozusagen in der Reihenfolge nach unten.

Angenommen ich brauche eine neue Leber, weil ich als Alkoholiker bin. Ist dies ein Faktor, der mich auf der Warteliste nach unten rutschen lässt?

Kirste: Alkoholismus ist eine Erkrankung und wird als solche berücksichtigt. Man hat aber festgelegt, dass jemand erst dann auf die Warteliste zur Lebertransplantation darf, wenn er nachweislich ein halbes Jahr abstinent ist. Das wird vorausgesetzt. Bei Rauchern verfährt man genauso.

Dann müssen die Organe transportiert werden? Wie geschieht das?

Kirste: Per Flugzeug oder Hubschrauber, aber es gibt auch die Transporte per Auto oder ICE-Kurierdienst. Gerade bei Nieren verwenden wir häufig Landtransporte. Bei Leber und Herzen nicht, dafür braucht man ein schnelles Transportmittel.

In welchem zeitlichen Rahmen läuft das Ganze ab?

Kirste: In 80 Prozent der Fälle dauert der Vorgang der Organspende weniger als achtzehn Stunden. Wurden die Angehörigengespräche geführt, versuchen wir, alles schnellstmöglich zu organisieren. Für Herzen gilt, dass sie spätestens nach sechs Stunden im Körper des Empfängers angeschlossen sein müssen, Lebern nach ungefähr zwölf Stunden. Für Nieren hat man bis zu 24 Stunden Zeit, sie zu transplantieren, aber man weiß: Je kürzer desto besser.

„Von der Feststellung des Hirntodes bis das Organ
vor die Op-Tür des Transplantationszentrums gestellt ist,
gibt es ungefähr 7.300 €“

Wer bezahlt den Vorgang der Organspende?

Kirste: Ab Todesfeststellung übernehmen wir das. Das heiß, die Krankenkassen, denn die DSO wird ja von den Krankenkassen finanziert. Die Leistungen des Krankenhauses enden mit der Feststellung des Todes.

Was kostet die Krankenkasse eine Organspende?

Kirste: Die Kosten, die einem Spendekrankenhaus von uns für einen Organspender, bei dem mehrere Organe entnommen werden, erstattet werden, liegen bei rund 3.500 Euro. Dieses Geld wird für die erforderlichen Maßnahmen wie Operationen, Zeit und so weiter überwiesen. Von der Feststellung des Hirntodes bis das Organ vor die Op-Tür des Transplantationszentrums gestellt ist, gibt es ungefähr 7.300 Euro. Von dem Geld werden unter anderem der Transport organisiert, die Sicherheits- und Laboruntersuchungen bezahlt und die Entnahmechirurgen und die Dokumentation finanziert. Die Transplantation fällt unter den Bereich Behandlung und somit nicht mehr in den Finanzierungstopf der DSO.

Bei Blutspende gibt es Risikogruppen, die kein Blut spenden können. Darf jeder Organe spenden?

Kirste: Prinzipiell ja. Aber es gibt Faktoren, die als absolute Kontraindikation ansehen werden. Das maligne Melanom – Hautkrebs – ist zum Beispiel ein ganz bösartiger Tumor. Findet man so etwas an einem Spender, kommt er als Spender nicht in Frage. Dann gibt es gesunde Menschen, bei denen man gar nichts findet und das ist der überwiegende Teil. Und es gibt Ermessensfälle. Beispielsweise hatte ein potentieller Spender vor sieben Jahren einen Tumor, in der Zeit danach gab es keine Metastasen. Dann kann man darüber nachdenken, ein Organ zu entnehmen. Ein Bauchspeicheldrüsentumor wird kaum je in die Nieren streuen. Das gibt es eigentlich nicht. Aber wie immer gilt in der Medizin: Es gibt keine Absolutheit. Dann müssen die Risiken abgewogen werden. Das Risiko, auf der Warteliste zu sterben ohne ein Transplantat zu bekommen, ist aber bei weitem höher als das Risiko, eine Krankheit übertragen zu bekommen.


Quelle: evangelisch.de, Maike Freund, 23. November 2011

Es gibt viele gute Gründe, um eine Entscheidung fürs Leben zu treffen. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengestellt.

 

Gründe für die Organspende


1. Organspende rettet Leben

Rund 102.000 Organe wurden seit 1963 allein in Deutschland transplantiert. Dadurch wurde vielen Patienten das Leben gerettet. Noch fünf Jahre nach der Transplantation genießen rund 70 Prozent der Empfänger ihr zweites Leben.

 

2. Transplantation ist Erfolgsmedizin

Die Transplantationsmedizin gehört inzwischen zum Standard der gesundheitlichen Versorgung und ist so erfolgreich, dass die gespendeten Organe sogar über Jahrzehnte hinweg funktionsfähig bleiben können.

 

3. Ein Spender rettet viele Empfänger

Bis zu sieben Menschen können durch Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm überleben. Im Durchschnitt schenkt ein Organspender drei schwerkranken Menschen die Chance auf ein neues Leben. Eine Entscheidung rettet also viele Menschen.

 

4. Angehörigen die Entscheidung abnehmen

Aus Fürsorge gegenüber den Angehörigen. Im Fall eines Hirntods werden die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Dies ist eine schwierige Entscheidung in einer ohnehin schon schwierigen Situation, die man seinen Angehörigen ersparen kann. Deshalb sollte man zu Lebzeiten seine eigene Entscheidung treffen und auch mitteilen.

 

5. Die Wahrscheinlichkeit spricht fürs Leben

Organspende geht uns alle an. Jeder von uns kann plötzlich durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall in die Situation geraten, auf ein neues Organ angewiesen zu sein. In dieser Situation wäre sicher jeder dankbar und würde eine Organspende gerne annehmen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, selbst irgendwann auf eine Organspende angewiesen zu sein, viel höher, als tatsächlich als Organspender in Frage zu kommen. Nur bei etwa einem Prozent aller Patienten, die in deutschen Krankenhäusern sterben, tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.

 

6. Ärzte kämpfen um jedes Leben

Jeder Arzt versucht bis zuletzt alles, um das Leben des ihm anvertrauten Patienten zu retten. Egal, ob dieser Organspender ist oder nicht. Die Diagnose des Hirntods erfolgt durch zwei unabhängige Neurologen nach einem strikt festgelegten und verbindlichen Protokoll.

 

7. Die Würde des Spenders bleibt gewahrt

Den Leichnam des Spenders übergeben die Chirurgen in einem würdigen Zustand. Äußerlich sieht man dem Spender nichts an. Auf Wunsch bieten die Kliniken an, dass Angehörige vor oder nach der Organentnahme Abschied nehmen können.

 

8. Organspende spendet auch Trost

Organspende kann Trost schenken, so dass aus einem schmerzlichen Verlust neue Hoffnung entsteht. Eine Umfrage der DSO unter Angehörigen zeigte durchweg positive Ergebnisse: Keiner bereute die Entscheidung fürs Leben ausdrücklich, über 90 Prozent würden wieder so entscheiden und ein Drittel gab sogar an, dass die Organspende eine Hilfe war, den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten.


Quelle: DSO

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Schirmherr Dennis Wilms
Dennis Wilms, Aktions-Schirmherr und TV-Moderator Dr. Heiner Garg Dr. Heiner Garg,
Minister für Arbeit,
Soziales und
Gesundheit des Landes SH
Torsten Albig Torsten Albig, Oberbürger-
meister von Kiel
Dr. Bittmann Dr. Klaus Bittmann, Vorstandsvors.
der Ärztegenossen-
schaft Nord
Dr. Kreuz Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandsvors. der KV Schleswig-Holstein Martin Litsch Martin Litsch, Vorstandsvors.
der AOK NORDWEST

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